Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung für personalierte Artikel

Grundsätzlich steht nach § 312g Abs. 1 BGB dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.

Allerdings enthält § 312g Abs. 2 BGB eine Aufzählung von bestimmten Verträgen, bei denen ein solches Verbraucher-Widerrufsrecht von Gesetzes wegen nicht besteht, ein solches also ausgeschlossen ist, soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben.

Ein für Händler in der Praxis besonders wichtiger gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts ist in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB geregelt. Demnach besteht das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht bei:

"Verträge[n] zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind."

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/Ausschluss-des-Verbraucher-Widerrufsrechts-Verbraucher-Bestimmung-Personalisierung.html